Der Zertifikatslehrgang Waldpädagogik unterliegt einem Rezertifizierungssystem. Dies gilt aber nur bezüglich jenen Absolventen, die eine allfällig mögliche Förderung ihrer Waldpädagogik- Veranstaltungen aus öffentlichen Mitteln begehren. Um die Möglichkeit einer allfälligen Förderung zu erhalten, ist laut Richtlinie des BMLF folgendes zu beachten:
Zertifikate die nach dem 01. Jänner 2012 ausgestellt wurden, sind auf fünf Jahre befristet. Sie gelten bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach der Ausstellung.
- Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates besteht die Verpflichtung zur Weiterbildung und zur Durchführung einer Führung in Begleitung einer Coachess oder eines Coach.
- Jede zertifizierte Waldpädagogin und jeder zertifizierte Waldpädagoge, muss somit innerhalb von fünf Jahren seit Ausstellung des Zertifikats mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen im Mindestausmaß von insgesamt 14 Stunden (16 UE) besuchen.
- Das Coaching im Mindestausmaß von 3,5 Stunden (4 UE) muss ebenfalls innerhalb von fünf Jahren seit Ausstellung des Zertifikats durchgeführt werden. Die Coachess und Coach sind unter www.wp-vertrauensperson.com ersichtlich.
- Die Verlängerung des Zertifikats ist bis spätestens 31. März des letzten Jahres, in dem das Zertifikat gültig ist, bei einem anerkannten Bildungsträger zu beantragen. (Verfällt das Zertifikat mit 31.12.2019, ist der 31.03.2019 der Stichtag der letztmöglichen Einreichung. Das Verfallsdatum ist am Zertifikat vermerkt)
- Für den Antrag auf Rezertifizierung ist folgendes Formblatt zu verwenden: (in Arbeit)
- Können innerhalb der Gültigkeitsdauer weder die beiden Weiterbildungsveranstaltungen, noch das Coaching fristgerecht durchgeführt und nachgewiesen werden, verfällt das Zertifikat.
- Um ein Zertifikat wieder zu erlangen, müssen
- Personen mit einer forstlichen Ausbildung die Module B und C,
- Personen ohne forstliche Ausbildung die Module B, C und F1 und F2 erneut absolvieren.
Richtlinie des BMLFUW zum Zertifikats-Lehrgang Waldpädagogik