Förderung beantragt der Weiterbildungsträger
Dort wo die Möglichkeit besteht, hat die Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen die veranstalterseitige Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt. In der Kursgebühr ist die Förderung nach den geltenden Richtlinien des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums bereits berücksichtigt. Eine teilnehmerbezogene Förderung nach VOLE 2014 - 2020 (Doppelförderung) ist dann nicht möglich. Die entsprechenden Veranstaltungen sind als solche eindeutig gekennzeichnet ("veranstaltergefördert").
Als Vorraussetzung für die Förderung ist Anwesenheit von mindestens 80 % der Unterrichtsstunden erforderlich, für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen.