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Geschäftsbedingungen

Bezahlung und Stornierung

Die aktuellen Kursgebühren sind dem Kurskalender zu entnehmen. Die Kursbeiträge sind im Laufe des Kurses im Sekretariat zu bezahlen. Neben Barzahlung gibt es auch die Möglichkeit mit Bankomatkarte zu bezahlen. Von Gästen akzeptieren wir auch Visa und Mastercard.

Bei Einzelpersonen kann die Kursanmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn ohne Angaben von Gründen storniert werden, bei Buchungen von Firmen und Vereinen beträgt die Stornofrist 5 Wochen. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen zum Kurs ohne Abmeldung behält sich die Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen die Einhebung einer Stornogebühr von 50 % des nicht geförderten Gesamtbetrages vor.

Für Feriengäste gelten die gleichen Stornobedingungen wie bei feratel. Diese sind:

Kostenloses Storno bis 14 Tage vor Anreise, danach werden 20% des Gesamtaufenthaltes fällig. Bei Nicht-/Spätanreise 90% der entfallenen Nächte.

Keine Anzahlung an den Betrieb notwendig.

Nächtigung und Verpflegung

Verpflegungs- und Unterkunftskosten werden nach Aufwand verrechnet. Die einzelnen Leistungen können Sie für die Dauer des Kurses auswählen.

Bei Vorliegen einer Allergie oder einer Unverträglichkeit mit bestimmten Lebensmitteln ersuchen wir Sie mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn um persönliche Kontaktaufnahme mit der Verwaltung. Wir bitten um Verständnis, dass die anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt werden müssen.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Übernachtung an der Forstlichen Ausbildungsstätte wird in 2-Bett Zimmern angeboten. Die Belegung im Zweibettzimmer ist auch Basis für die Kalkulation unserer Zimmerpreise. Dem Wunsch nach 1-Bett Zimmer können wir nur bei vorhandenen Kapazitäten und gegen Aufpreis entsprechen. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 9:00 Uhr geräumt werden. Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis.

Tarife für Kursteilnehmer*innen 2024:

Nächtigung – Basis Zweibettzimmer Euro 32,70

Einzelzimmerzuschlag Euro 15,–

Kurtaxe Euro 2,40

Frühstück Euro 8,30

Mittagessen Euro 14,40

Abendessen Euro 12,70

Vollpension im DZ pro Tag ohne Kurtaxe Euro 68,10

Teilnahme-Bescheinigung

Bei Anwesenheit von mindestens 80 % der Kursdauer erhalten Sie von der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses.

Bildungsförderung der einzelnen Bundesländer

Innerhalb Österreichs gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bildungsförderung. Je nach Bundesland ist diese Förderung unterschiedlich in Höhe, Teilnehmervoraussetzungen und Ansprüchen an den Bildungsweg.

Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Landesstellen wie auch einen Überblick zu den Voraussetzungen an den/die Teilnehmer*in bzw. die Berufsweiterbildung.

Bitte diese Voraussetzungen direkt mit den Stellen der einzelnen Länder abklären. Am besten bereits vor Kursveranstaltungsbeginn!

Für die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich können Kurse über das Bildungskonto gefördert werden.

Weitere Infos für das Burgenland finden Sie hier:

  Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland

  Weitere Infos für Kärnten finden Sie hier:

  Bildungsförderung des Landes Kärnten

  Weitere Infos für Niederösterreich finden Sie bei:

  Land NÖ – Bildungsförderung


  Weitere Infos für Oberösterreich finden Sie bei:

  Land OÖ – BildungskontoArbeiterkammer Oberösterreich Bildungskonto

 Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung

 Weitere Infos für Salzburg finden Sie bei:

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Weitere Infos für die Steiermark finden Sie hier:

Kursförderung Steiermark

Weitere Infos für das Bundesland Tirol finden Sie hier:

Bildungsentgeld Tirol

Weitere Infos für Vorarlberg finden Sie hier:

Bildungszuschuss Vorarlberg

Individuelle Weiterbildungsförderung Vorarlberg

Weitere Infos für Wien finden Sie hier:

Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungs Fonds


Suche nach Kursförderungen österreichweit:

www.kursfoerderung.at

Teilnehmerförderung 

Förderung beantragt der/die Kursteilnehmer*in

Bei allen nicht veranstaltergeförderten Kursen liegt es im Interesse des/der Kursteilnehmer*in/s, sich über die Fördermöglichkeiten bei den zuständigen Förderstellen zu informieren und rechtzeitig die Förderung zu beantragen. Als Voraussetzung für die Förderung ist die Anwesenheit von mindestens

80 % der Unterrichtsstunden erforderlich. Für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten Sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen.

Die jeweiligen Landesförderdienststellen entscheiden über die Bewilligung von Förderungen. Seitens der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:

1. Kursanmeldung bei der FAST Traunkirchen durchführen

2. Förderansuchen – bestehend aus Förderantrag mit Beschreibung des Vorhabens und  Verpflichtungserklärung – downloaden, ausfüllen und an zuständige Förderstelle übermitteln

3. Kurs besuchen

4. Teilnahmebestätigung und Rechnung an zuständige Förderstelle senden.

Aktuelle Infos erhalten Sie bei den Förderstellen der Bundesländer:

Liste der Förderstellen 

Veranstalterförderung

Förderung beantragt der Weiterbildungsträger

Dort wo die Möglichkeit besteht, hat die Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen die veranstalterseitige Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt. In der Kursgebühr ist die Förderung nach den geltenden Richtlinien des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums bereits berücksichtigt. Eine teilnehmerbezogene Förderung nach VOLE 2014 – 2020 (Doppelförderung) ist dann nicht möglich. Die entsprechenden Veranstaltungen sind als solche eindeutig gekennzeichnet  („veranstaltergefördert“).

Als Voraussetzung für die Förderung ist die Anwesenheit von mindestens 80 % der Unterrichtsstunden erforderlich, für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten Sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen.

Förderung nach VOLE 2014 – 2020

Die Forstliche Ausbildungsstätten Traunkirchen und Ossiach sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus anerkannter Bildungsträger und  sind befugt, im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge.  Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen  Ausbildungsstätten Traunkirchen und Ossiach.

Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter*innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer*innen. Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Betriebsnummer.

Sofern Teilnehmer*innen keine eigene Betriebsnummer haben (z.B. künftige Hofübernehmer*innen, mitarbeitende Familienangehörige, in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen) ist die Betriebsnummer jenes Betriebes anzugeben, auf dem/die Teilnehmer*in tätig ist bzw. eine Übernahme geplant ist. Eine entsprechende Bestätigung durch den/die Betriebsinhaber*in ist beizulegen – dazu stellen wir dieses Formular zur Verfügung:

Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei dem/der Teilnehmer*in.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ausgesprochen wurden.

Vorgehensweise bei der Beantragung um Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer:

Da viele Kleinwaldbesitzer*innen zwar die Möglichkeit der Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer haben, diese aber bisher weder benötigt noch beantragt haben, an dieser Stelle ein Hinweis, wie eine LFBIS-Betriebsnummer beantragt werden kann:

Die LFBIS-Betriebsnummer wird  durch die Statisitk Austria im Zuge des LFBIS (=Land- und forstwirtschaftliches Betriebs-Informations-System) des BMLRT erstellt.

Für die Beantragung der LFBIS-Betriebsnummer einer bestimmten (Betriebs)- Einheit sind folgende Daten bekanntzugeben:

Name der Eigentümer*in

Name des/der Betriebsleiter*in

Anschrift des/der Bewirtschafter*in

Katastralgemeinde, in der sich die Waldfläche befindet

Einlagezahl und Katasternummer(n)

Mitteilungsblatt der Sozialversicherung der Bauern (SVB)

Zu beantragen  ist die Betriebsnummer bei:

BUNDESANSTALT STATISTIK ÖSTERREICH

Direktion Raumwirtschaft

Land- und Forstwirtschaft

Guglgasse 13

1110 Wien

Tel.: +43- 1- 711 28-7034

LFR@statistik.gv.at

Unterstützung bei Abfrage oder Beantragung Ihrer Betriebsnummer erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer.

Weitere Infos zur „Ländlichen Entwicklung“ finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Sicherheitshunderter der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die FAST Traunkirchen ist Partner der SVS, weitere Infos zur Förderung „Sicherheitshunderter“ erhalten Sie unter

svs.at/sicherheitshunderter

Hausordnung und Willkommen 

Sehr geehrter Gast der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen!

Wir freuen uns, dass Sie die Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen besuchen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt hier am Waldcampus Österreich. Wir möchten Ihnen und allen übrigen Gästen den Besuch so angenehm wie möglich gestalten und bitten Sie deshalb um Beachtung folgender Regeln und Hinweise:

– Anmeldung und Auschecken u.a. 

Um einen geordneten und reibungslosen Kursablauf sicherstellen zu können, bitten wir Sie, sich an der Rezeption anzumelden.

Die Mitarbeiter*innen sind von Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr für Ihre Anliegen erreichbar. Für allfällige Fragen außerhalb dieser Zeiten ersuchen wir Sie, sich mit dem Kursbetreuer in Verbindung zu setzen.


Informationen zu Freizeitangeboten erhalten Sie in der Rezeption.

Die Erfassung der gewünschten Verpflegungsleistungen, sowie die Verrechnung der Kurs- und Verpflegungsbeiträge erfolgt am Ankunftstag im Zuge der Anmeldung.

Wenn Sie im Unterkunftsbetrieb der Forstlichen Ausbildungsstätte eine Übernachtung gebucht haben, erhalten Sie beim Einchecken den Zimmerschlüssel und es liegt ein Orientierungsplan an der Rezeption auf. Die Zugänge zu den Gästezimmern sind gekennzeichnet. 

Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr im Unterkunftsbereich einzuhalten.

Das Räumen der Gästezimmer und die Abgabe der Zimmerschlüssel müssen am
Abreisetag bis spätestens 8.00 Uhr erfolgen.  


Beim Verlassen der Gästezimmer sind die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen.

Wenn am Abreisetag ein Waldpraktikum vorgesehen ist, haben Sie die Möglichkeit, vor Antritt Ihrer Rückreise unsere Dusch- und Umkleideräume zu benützen. Der Kursbetreuer gibt Ihnen die erforderlichen Informationen.


Kurs- und Verpflegungszeiten:

Kursbeginn: 7.45 Uhr 

Mittagspause: 12.20 Uhr bis 13.30 Uhr           

Kursende: 17.00 Uhr


Frühstück: 7.00 bis 7.30 Uhr
Mittagessen: 12.20 Uhr
Abendessen: 17.30 Uhr
           
 Abweichungen werden von den Kursbetreuern rechtzeitig bekannt gegeben.

Ärzte-Notdienst: 

Sollte ärztliche Hilfe benötigt werden, so ist diese unter folgenden Nummern anzufordern:
Rettung:                144
Ärztenotdienst:    141


Brandschutz/Rauchen am Campus: 

Der Waldcampus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Jede Rauchentwicklung löst einen Brandalarm aus. Es herrscht in den gesamten Innenbereichen der Gebäude und am gesamten Campusgelände striktes Rauchverbot. Die Kosten eines durch Missachtung des Rauchverbotes ausgelösten Fehlalarms sind in vollem Umfang vom Verursacher zu tragen.

Im Brandfall ist ein schriller gleichbleibender Ton von 15 Sekunden zu hören. In diesem Falle verlassen Sie bitte das Gebäude und folgen Sie der Fluchtwegsbeschilderung zum gekennzeichneten Sammelplatz. Weitere Anweisungen erhalten Sie von den Einsatzkräften.

In den Freigeländebereichen ist das Entzünden von offenem Feuer ausnahmslos verboten.
Raucherstellen befinden sich unmittelbar außerhalb des Campusgeländes und sind als solche gekennzeichnet.


Weitere wichtige Hinweise: 

Sicherheit im Rahmen der Aus- und Weiterbildung

Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist während des Kurses, die für die Tätigkeit vorgesehene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche Anweisungen und Sicherheitsvorschriften der Trainerin/des Trainers zu befolgen. Die Trainerin/der Trainer und die FAST-Leitung behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen Anweisungen verstoßen oder die Sicherheitsvorschriften ignorieren, von der weiteren Teilnahme mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Ein solcher Ausschluss erfolgt im Ermessen der Trainerin/des Trainers und kann ohne Rückerstattung von Gebühren oder sonstigen Kosten erfolgen.


Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Schäden oder Beschädigungen am Inventar der Forstlichen Ausbildungsstätte müssen unverzüglich an der Rezeption gemeldet werden.

In den Bereichen der Klassen, des Speisesaals und anschließenden Gängen, sowie im Unterkunftsbereich, ist das Betreten nur mit Hausschuhen oder gereinigten Straßenschuhen erlaubt. Diese Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.

Bei der Rückkehr vom Waldpraktikum erhalten Sie durch den Kursbetreuer eine Einweisung zur Benützung unserer Schmutzschleuse, der Bekleidungskästen und erforderlichenfalls die Benützung des Trockenraumes.

Die mitgebrachten Werkzeuge und Geräte sind zur sicheren Verwahrung an die Kursbetreuer zu übergeben.

Mitgebrachte Treibstoffe der Kursteilnehmer*innen sind zur sicheren Lagerung den Kursbetreuern zu übergeben. Die Lagerung hat im dafür vorgesehen Treibstoffcontainer zu erfolgen.

Für das Abstellen von Fahrzeugen der Besucher*innen und Kursteilnehmer*innen ist ein gekennzeichneter Parkplatz im Bereich des Haupteinganges vorgesehen.

Entlang der gesamten Zufahrtstrasse besteht ein Halte- und Parkverbot (Feuerwehrzone).

Unmittelbar vor dem Haus gibt es zwei Behindertenparkplätze, die nur mit entsprechendem Ausweis benützt werden dürfen. 

Unsere aktuelle Hausordnung wird auch am Waldcampus ausgehängt.